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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752700 | ||
Datum | 02.02.2013 00:26 MSG-Nr: [ 752700 ] | 15339 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, der Thread ist nun fast ein halbes Jahr gereift. Für mich hat er an einer sehr interessanten Stelle geendet. Derzeit fordert unsere Kämmerei für einen Brandschutzbedarfsplan von den Ortskommandanten Angaben über die Aktiven FW-Mitglieder: - Name - Anschrift - Geburtsdatum - Führerschein - Arbeitsstätte - Führungsdienstgrad - ... Freilich kann man darauf schließen, dass hier abgefragt werden soll, welcher Bedarf n Fahrzeugen, Material etc. besteht. Allerdings ergeben sich m.E. datenschutzrechtliche Aspekte Die Daten dürfen nur mit Einverständnis des Einzelnen eingeholt werden. Der Kommandant darf die ihm bereits vorliegenden Daten auch nicht ohne Einverständnis weitergeben. Auf welcher Grundlage sind die personenbezogenen Daten zur Erstellung eines Bedarfsplans überhaupt notwendig? Warum muss die Kämmerei das bei den Feuerwehren erfragen? Liegen diese Daten nicht schon vor? Für einen Bedarfsplan ist aus meiner Sicht folgendes ausreichend: - Mannstärke tagsüber / abends - Davon jeweils Führungskräfte / Maschinisten / ... Ich hoffe den Thread wiederzubeleben und freue mich auf Kommentare und Kritik! Mit kameradschaftlichem Gruß Matze | ||||
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