Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit #
| 152 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 820974 |
Datum | 14.06.2016 19:09 MSG-Nr: [ 820974 ] | 18284 x gelesen |
Infos: | 03.05.20 FW-Forum: Anhaltestab rot beleuchtet, warum Standard auf Löschfahrzeugen der Feuerwehr?
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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Polizei
Technische Hilfeleistung
Polizei
Feuerwehr
Straßenverkehrsordnung
Standardeinsatzregel
Standardeinsatzregel
Hallo zusammen,
Nachdem ich meine Bachelorarbeit am 15.04.2016 erfolgreich verteidigt habe, etwas Zeit vergangen ist und ich nun meinen Abschluss als Bachelor of Science offiziell habe denke ich es ist Zeit die Ergebnisse zu veröffentlichen.
Alle an der Arbeit Beteiligten haben die Endfassung bereits vor einer Weile von mir erhalten und die Rückmeldungen, die ich bekam, waren durchweg positiv. Dem DFV liegt die Arbeit mittlerweile ebenfalls vor, von dort kam aber noch keine Rückmeldung. Ist ja auch nicht so ein eiliges Thema.
== ganz kurze Kurzfassung ==
- blaue und grüne Flaggen werden einheitlich verwendet, bei den anderen gibt es Unterschiede
- Verwendung von Flaggen nicht mehr zeitgemäß, farbiges Blinklicht (rot/grün) wäre eine Alternative
- geschlossene Verbände müssen von Sicherungsposten begleitet werden
- bezüglich des Abstandes gibt es immer wieder Probleme, was sich mit einer gesetzlich fest definierten Kennzeichnung lösen ließe
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Was kam bei der Arbeit heraus?
1a Zur Kennzeichnung geschlossener Kraftfahrzeugverbände im Straßenverkehr werden Flaggensätze verwendet, die Bedeutung der einzelnen Flaggen und deren Positionierung kann dabei aber teilweise unterschiedlich sein. Manche Organisieren sehen auch zB keine rote und gelbe Flagge vor.

BW = Bundeswehr, BPol = Bundespolizei, Pol TH = Polizei Thüringen, Pol HH = Polizei Hamburg, FW D = Feuerwehr Düsseldorf, BY = Bayern
In Bayern gibt es einen Erlass, welcher die Kennzeichnung geschlossener Verbände für Feuerwehr, Polizei, & Katastrophenschutz einheitlich regelt. Zusätzlich soll der Verband mit einem magnetschild gekennzeichnet werden.
1b Die Kennzeichnung mit Flaggen muss, abgeleitet aus Punkt 1a, deutschlandweit vereinheitlicht werden. Mein Vorschlag dazu:

2 Die Kennzeichnung mit Flaggen wird, wenn sie überhaupt (vollständig) durchgeführt wird, in der Form durchgeführt, dass die Flaggen sehr schlecht zu sehen sind.
An dieser Stelle sollte es eine Überlegung wert sein bei zukünftigen Neuanschaffungen die Fahrzeuge mit einem Flaggenhalter auszustatten und Großfahrzeuge mit zwei Flaggenhaltern auszustatten. Die Begründung dafür befindet sich in Kapitel 8 (S. 20-22) und Kapitel 12.1 (S. 28/29). Es wäre auch schön Flaggenhalter in die Fahrzeug-DIN aufzunehmen.
3 Es sind bei jedem Marsch im geschlossenen Verband zwingend Sicherungsposten einzusetzen, siehe Kapitel 9 (S.23/24).
4 Die Kennzeichnung geschlossener Verbände mit Flaggen ist nicht mehr zeitgemäß und sollte deshalb dringend überdacht werden. Dazu wird in der Arbeit, in Anlehnung an §44 StVO der DDR, vorgeschlagen das Spitzenfahrzeug mit rotem Blinklicht und das Schlussfahrzeug mit grünem Blinklicht zu kennzeichnen. Alle Fahrzeuge dazwischen schalten, insofern vorhanden, ihr blaues oder orangefarbenes Blinklicht ein.

Erklärung der in der Tabelle links aufgeführten Argumente:
Eindeutigkeit - Wer das System der Flaggen kennt versteht es, rotes und grünes Licht sind von Ampeln bekannt und selbsterklärend
Sichtbarkeit Tag - Flaggen sind oftmals ungünstig verbaut und smit schlechter Wahrnehmbar, bei einer farbigen Leuchte kommt es auf das Leuchtmittel an (zB LED vs. Hohlspiegel, der sich um eine Glühbirne dreht)
Sichtbarkeit Nacht - Flaggen sind nicht beleuchtet
Ausfallsicherheit - auch die elektrik der Leuchten kann einen Defekt haben oder sie können herunterfallen, deshalb sollten als Redundanz mindestens zwei rote und zwei grüne Blinklichter vorhanden sein
Kosten - schon ab einem Verband von 5 Fahrzeugen können sich die farbigen Blinklichter amortisieren
5 Es wurde eine SER Geschlossener Verband vorgeschlagen, diese befindet sich im Anhang H (S. 55 ff.)
Sollte es nicht möglich sein eine bundesweit einheitliche Regelung zur Kennzeichnung geschlossener Verbände zu treffen, so ist eine eindeutige Definition von Vorschriften bezüglich des Abstands der Fahrzeuge erforderlich. (Siehe dazu Kapitel 1, Abs. Abstand, S. 3, bzw. SER auf Seite 58)
Da es im Nachgang zur Verteidigung noch ein interessantes Gespräch gab, und ich denke dass dessen Inhalt auch relevant ist, habe ich das noch als "Nachtrag" hinzugefügt.
Da das mit der Onlineveröffentlichung über die Uni noch nicht ganz funktioniert stelle ich die Arbeit über Dropbox zur Verfügung.
Bachelorarbeit - Kennzeichnung geschlossener Kraftfahrzeugverbände im Straßenverkehr
Nachtrag zur Bachelorarbeit
Und etwas was mir noch aufgefallen ist; es wird teilweise recht großzügig mit verschiedenen Begriffen hantiert, deshalb eine kleine Definition:
Kolonne - lose Aneinanderreihung von Fahrzeugen
(geschlossener) Verband - eine Mehrzahl von Fahrzeugen unter gemeinsamer Führung mit einheitlichemFahrverhalten
(Kfz/Mot.)Marsch - Bewegung eines geschlossenen Verbandes
Spitzenfahrzeug - erstes Fahrzeug im geschlossenen Verband
Schlussfahrzeug - letztes Fahrzeug im geschlossenen Verband
Führungsfahrzeug - Fahrzeug des Marschführers
Noch ein Hinweis aus Versicherungsrechtlicher Sicht: Als ich einen Übungsmarsch beantragen wollte ist uns aufgefallen, dass die Versicherung zwar Eisnatzfahrten im geschlossenen Verband, aber ekiene Übungsfahrtzen abdeckt. Eine Zusatzversicherung hätte einges gekostet. Ich denke viele Organisationen werden auch so eine Zusatzversicherung nicht haben.
Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.
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Geändert von Christian B. [14.06.16 19:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 07.03.2016 11:07 |
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Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden |
| 14.06.2016 19:09 |
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Chri7sti7an 7B., Düsedau / Magdeburg  | |