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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606994 | ||
Datum | 01.02.2010 21:40 MSG-Nr: [ 606994 ] | 7475 x gelesen | ||
Konkret wurde angefragt, ob sich FA im Einsatz auf landwirtschaftlichen Betrieben an die für Landwirte gültigen UVV, insbesondere die den Umgang mit Großtieren betreffende UVV halten müssen. Hintergrund ist die Arbeit am 2. Teil von "Rind & Feuerwehr". Antwort der UVV (Auszug): ------------------------------------------------------------------------------ Nach unserer Auffassung ist ein Feuerwehreinsatz auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein "Umgang mit Großtieren", sondern eben ein Feuerwehreinsatz. Dieser muss auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" und den Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) abgearbeitet werden. Die notwendigen Qualifikationen, die ein Feuerwehrmann/-frau erfüllen muss, sind z.B. in der FwDV 2 geregelt. -------------------------------------------------------------------------------- Es folgt noch eine Einführung in die FwDV 100 (Führungskreislauf) und der Tipp eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Die Gültgkeit der einschlägigen UVV wird verneint. Eine Kuh aus einem brennenden Stall zu führen ist kein Umgang mit Großtieren i.S.d. UVV Landwirtschaft. Zumindest hab ich von der UKBW eine Antwort erhalten. Die LBG Baden-Württemberg bearbeitet wohl noch - trotz mehrerer Nachfragen seit einem halben Jahr keine Antwort. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | ||||
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