News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | MTF 'Medizinische Task Force' | 164 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 630189 | ||
Datum | 18.06.2010 20:30 MSG-Nr: [ 630189 ] | 42675 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Ingo zum Felde 1) Im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz steht für die Besetzung mit einem RA ein "sollte". D.h. bei einer Großschadenslage könnten auch RTW ohne RA eingesetzt werden. Nur, weil es in einigen Ländern (leider auch in B) möglich ist, heißt es noch lang nicht, dass es gut ist. Wofür brauche ich einen RTW (mit seiner Ausstattung), wenn ich kein Personal für die Bedienung habe? Überspitzt, lässt du einen Nicht-AGT im Katastrophenschutz im Einsatz PA tragen? Geschrieben von Ingo zum Felde 4) Über die normgerechte Ausstattung der regulären RTW macht sich z.B. die Feuerwehr der Hauptstadt (ohne Schrittmacher, Spritzenpumpe, Kapnometrie und KED) oder Hamburg (ohne Kapnometrie und KED) ihre eigenen Gedanken. Dann kann das für KatS-RTW auch gelten. Richtig, kann ich in B leider nicht beeinflussen. Über die KTW-B Ausstattung mit EKG/Defi und Pulsoximeter hinaus gehört für mich zu einem RTW ein Beatmungsgerät und mindestens ein Einmalkapnometer. Auf Spritzenpumpe, Schrittmacher und KED könnte ich verzichten. Kann man, aber ob man auch sollte? Und mal im Ernst, selbst wenn ich als RA intubiert habe, dann kommt der Pat. nicht ohne Arzt an die Maschine. Insofern halte ich das maschinelle Beatmungsgerät für am ehesten verzichtbar. Das KED aufm NEF macht dagegen m.E. überhaupt keinen Sinn. Letztlich geht es mir ja aber eben nicht um die Ausrüstung, sondern um die Ausbildung! Gruß Sebastian | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.287