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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Anschnallpflicht und Konsequenzen | 60 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 590991 | ||
Datum | 08.11.2009 11:13 MSG-Nr: [ 590991 ] | 12482 x gelesen | ||
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Wobei dann hier der Fahrer (Maschinist) die Kontrollpflicht hätte und nicht der Gruppenführer! Der Gruppenführer ist verkehrsrechtlich nämlich auch nur Mitfahrer. Wobei es vom OLG Celle ein Urteil gibt, welches sich gerade gegenteilig ausspricht! Da wird die Verantwortlichkeit voll und ganz dem jeweiligen Mitfahrer auferlegt, da der Fahrer keine Einwirkungsmöglichkeiten besitzt (da ging es um einen Reisebuss). Für mich ein Fall, welcher mal einer Normenüberprüfung durch ein noch höheres Gericht durchgeführt werden sollte um Rechtssicherheit zu bekommen. Teleologisch ausgelegt dient der Gurt dem Schutz der Personen im Fahrzeug und da ich als Bürger oftmal faktisch keine Einwirkungsmöglichkeit habe (z. B. wenn der Busreisende aufsteht und fährend der Fahrt auf Toilette will) muss es eigentlich in der Verantwortung eines jeden Einzelnen liegen. Werde das Urteil von Celle in der kommenden Woche bei Juris organisieren und dann den Leitsatz mit Js Aktenzeichen hier einstellen! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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