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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | ., Oberriexingen / | 856430 | ||
Datum | 17.02.2020 14:41 MSG-Nr: [ 856430 ] | 2525 x gelesen | ||
Meiner Meinung nach waren z.B. die Vorschriften der DGUV verbindlich und haben Gesetzescharakter. Damit wären Sie meiner Meinung nach auch einzuhalten. Anbei ein zitat, welches ich bei einer Berufsgenossenschaft gefunden habe. Gefunden auf https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften/ Geschrieben von ---BGHM--- Um ihrem Auftrag nach § 14 Sozialgesetzbuch (SGB ) nachzukommen, erlassen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Unfallversicherungsträger, UVT) Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften). Diese sind autonome Rechtsnormen, die von den UVT gemäß § 15 SGB erlassen werden. Unfallverhütungsvorschriften werden von den Fachbereichen der DGUV erarbeitet. in dies selbe Richtung deutet das hier: https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/gesetze-und-verordnungen/dguv-vorschriften-gueltigkeit-kontrolle/ Geschrieben von ---www.safetyxperts.de--- Wer unterliegt den DGUV Vorschriften? | ||||
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