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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719196 | ||
Datum | 26.03.2012 23:51 MSG-Nr: [ 719196 ] | 18436 x gelesen | ||
Hallo nochmal, Geschrieben von Michael W. Was außer Warndreieck (auch als großes Faltdreieck), Das "große Faltdreieck" ist kein Warndreieck. Das erkennt man schon am abweichenden Tag- und am i.d.R. völlig fehlenden Nachtsignal. Ein solches Gerät als Warndreieck zu verkaufen, wäre im übrigen auch ordnungswidrig: Warndreiecke müssen nach §22a(1) Nr. 16 bauartgenehmigt sein! (Warnleuchten übrigens auch) Es sind letztlich Verkehrszeichen (i.d.R. Zeichen 101), die nicht den anerkannten Gütebedingungen entsprechen. Damit verstoßen sie nicht nur gegen die RSA (die aber ohnehin für die Feuerwehr nicht gelten), sondern auch gegen die StVO-VwV (die für die Feuerwehr als Behörde IMNSHO uneingeschränkt gültig ist!) Bleibt die FwDV1 als "Entschuldigung" (aber welche verkehrsrechtliche Regelungskompetenz hat die??). Gruß, Henning | ||||
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